--> 

NorderneySeiten-Ende

53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

Das Jahr 1398Das Jahr 1797Das Jahr 1849Das Jahr 1862Das Jahr 1873Das Jahr 1948Das aktuelle JahrHilfe/Info

Insel/Stadt | Bilder/Prospekte | Daten/Fakten | Kunst/Kultur

Chronik der Insel | Betriebe und Einrichtungen | Insel und Küste | Insel und Stadt Historisch | Küstenschutz | Presse | Vereine

Alte Häuser (B. Eberhardt) | Baltrumer Kirche um 1650 | Beaufortskala | Bodenbeschaffenheit | Dünen, Watt, Salzwiesen | G. Kampfer Veröffentlichungen | Hoch- und Niedrigwasser | Inselmühle (I. Pugatchov) | Inselwache (B. Eberhardt) | Küste vor 10.000 Jahren | Norderney erzählt | Norderneyer Ökelnaam | Trinkwasserversorgung | Verlagerung der Inseln | Weihnachtsflut 1717

Seite Insel und Küste | G. Kamper Veröffentlichungen | Die Akte Husius | 1. Teil | 2. Teil | 3. Teil | 4. Teil | 5. Teil | 6. Teil | 7. Teil | 8. Teil | 9. Teil | 10. Teil | 11. Teil | 12. Teil | 13. Teil | 14. Teil | 15. Teil | 16. Teil

Seite zurückInhaltnächste SeiteFenster schliessen
 
 
2. Teil

Ostfriesischer Kurier (Serie erschien vom 16.03. - 29.06.2013)
Georg Kampfer hat den Fall Husius unter die Lupe genommen.

Die beiden des Diebstahlsbeschuldigten Norderneyerinnen Anna Barbara Husius und Sypke Bents erschienen pflichtgemäß am 3. Mai 1714 in der Auricher Hofkanzlei und wurden einzeln vernommen.

Anna Barbara gab zu, verschiedenes Strandgut aus der Obhut des Vogtes entwendet zu haben, so zwölf weiße Teller, mehrere Messer, etliche Baumwolltücher, Kaffee, Messingzeug und ansehnliche Mengen an teuren Gewürzen wie Pfeffer und Zimt. Fast alles habe ihre Freundin Sypke mitgenommen und in ihrem Elternhausversteckt. Einige Messer und Tücher habe Anna Barbara allerdings auch verschenkt. Den Vorwurf, Diebesgut in Norden verkauft zu haben, um sich von dem Erlös dann Stoff für eine Schnürbrust zu kaufen, wies sie jedoch entschieden zurück. Das Geld für ihre Einkäufe habe sie von ihrem Bruder bekommen. Das meiste Diebesgut habe sie ihrer Freundin gegeben und wenn etwas davon verkauft worden wäre, so sei das ohne ihr Wissen geschehen.

Anna Barbaras Freundin Sypke stelle den Fall etwas anders dar. Eines Tages habe Anna Barbara "sie aus dem Hauß gehohlet, Ihr etwas Geselschafft zu leisen". Dann seien sie zu einem Raum gegangen, in dem das geborgene Strandgut lagerte, und Anna Barbara habe daraus mehrere Tücher entnommen. Später hätten sie noch mehr von dem Strandgut geholt, aber sie habe" alles das Zeug der Anna Barbara Husius wiedergegeben ... ümb wieder an seinen Orth zu Bringen, hatte aber dieselbe nicht gethan". Sypke habe in ihrem Haus nur noch etwas von dem gestohlenen Geschirr und ihre Mutter auch noch vier Pfund Pfeffer. Ihr Vater wisse von alledem nichts. Und keinesfalls sei sie es gewesen, die die Anna Barbara zum Diebstahl angestiftet habe.

Daraufhin verfügte die Hofkanzlei einen Tag später: "Weil man vermuthet, dass die Anna Barbara Husius und Sypke Bentets die Warheit noch nicht gesaget, (...) so ist resolviret (beschlossen) worden, die selben vorerst eine Zeitlang alhier in arrest zu behalten, so lange biß Sie auff andere Gedanken kommen und die Warheit entdecken und gestehen würden. Hierauff ist dem Burggraffen befohlen worden, die Anna Barbara Husius in die Kammer auf dem Walle, die Sypke aber in das Maltzhaus setzen zu lassen".

Nach zehn Tagen Beugehaft wurden die jungen Frauen am 14. Mai wiederum zur Sache vernommen. Während Sypke keine weiteren Aussagen machte, gab Anna Barbara zu Protokoll, dass ihre Freundin auch verschiedenes Porzellan und Messinggerät mitgenommen habe Da bei der Aufklärung des Falles jedoch keine weiteren Fortschritte mehr erzielt werden konnten, wurden die beiden Frauen vorläufig frei gelassen.

Die Hofkanzlei war allerdings mit dem Stand der Untersuchung nicht zufrieden, denn noch fehlte zahlreiches Diebesgut. So wurde am 31. Mai auch noch Sypkes Mutter vorgeladen, doch diese wies jeden Verdacht gegen sich und ihre Familie zurück und beschuldigte nun die Pastorentochter, Diebesgut auch noch in mehreren anderen Häusern versteckt zu haben.

Leider enthalten die betreffenden Akten des Staatsarchivs Aurich keine weiteren Einzelheiten zum Ausgang dieses Falles. Möglicherweise hat sich die Hofkanzlei mit dem Stand der Dinge abgefunden, denn es war damals wohl die Regel, dass bei geborgenem Strandgut auf den Inseln schnell ein gewisser Schwund eintrat, noch bevor der Fürst entscheiden konnte, wie damit zu verfahren war Im Normalfall wurde das geborgene Gut zwischen dem Fürsten, den Insulanern und den Eigentümern aufgeteilt. Auch in diesem Fall liegt noch ein entsprechendes Dekret des Fürsten vor Am 28. Mai 1714 entschied Georg Albrecht auf den vom "Fürstlich Ostfriesischen Hofjuden Aaron Abraham Beer, nahmens zweyer Juden in Hamburg und Altena" gestellten Antrag hin, dass unter anderem "zwey Drittel von dem geborgenen Schnupf Toback" und zwei "hebraische Bücher" herauszugeben seien.


Georg Kampfer - Die Akte Husius Hilfe/Info Logo der Chronik © 2002-2024 H.-H. Barty Seitenanfang