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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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15. Teil

Ostfriesischer Kurier (Serie erschien vom 16.03. - 29.06.2013)
Georg Kampfer hat den Fall Husius unter die Lupe genommen.

Die Vorgänge des Bürgerkrieges 1726/27 dürften die Norderneyer nicht allzu sehr beschäftigt haben. Sie hatten genug eigene Probleme, nicht nur mit ihrem Vogt Johann Husius, sondern auch mit ihrem Prediger Johann Strobach, der seit 1721 auf Norderney wirkte.

Auch Strobach war kein Ostfriese. Er stammte aus Thüringen und fühlte sich auf Norderney äußerst unwohl, "allhier in der Wüste, in diesem unwirthlichen Land", wie er im Kirchenbuch klagte. Dazu mag beigetragen haben, dass er auf Norderney innerhalb weniger Jahre zweimal zum Witwer wurde. Doch die Insulaner zeigten keinerlei Mitgefühl, sondern machten ihm zusätzlich das Leben schwer. Sie versorgten ihn immer weniger mit Fischen und weigerten sich, für seine Kühe Heu vom Festland mitzubringen.

Als er ihnen deshalb in der Kirche Vorhaltungen machte, drehten sie ihm kurzerhand den Rücken zu und gingen nach Haus. Das Verhältnis zu seiner Gemeinde war schließlich so zerrüttet, dass er am 26. Januar 1731 die ganze Gemeinde zu einer Aussprache einlud, die dann auch recht versöhnlich endete. Alle reichten ihm zum Abschied die Hand, nur der bereits erwähnte Kirchverwalter Siebold Frerichs verweigerte ihm den Handschlag.

Wenige Tage später, am 15. Februar, fand man den Prediger tot in seinem Bett - mit einem Strickum den Hals. Vogt Husius, zwei Ärzte und ein Justitiar vom Festland bemühten sich, die Todesumstände aufzuklären, doch die Untersuchung verlief im Norderneyer Sande- ergebnis- und folgenlos. Man fand an der Leiche keine Indizien für einen Mord, konnte sich aber aufgrund des christlichen Lebenswandels des Predigers auch nicht vorstellen, dass er Selbstmord begangen haben könnte. Das Kirchenbuch meint dazu unwiederlegbar, "dem Höchsten sei es am besten bekannt, auf welche Art er zu Tode gekommen".

Die Norderneyer weigerten sich zunächst, ihren ungeliebten Prediger zu begraben, beugten sich dann schließlich aber einer Strafandrohung der Hofkanzlei.


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