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Insel Norderney

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Seite Ortshandwerker | 100 Jahre Ortshandwerkerschaft

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Zwischen dem Erziehungsberechtigten und dem Lehrmeister mußte binnen vier Wochen ein Lehrvertrag abgeschlossen werden, in dem die Dauer der Lehrzeit, Regelungen über die Beköstigung, Bekleidung, Reinigung der Wäsche und die "Schlafstelle" festgehalten wurden. Der Lehrling verpflichte sich, "es nicht an Fleiß und Aufmerksamkeit fehlen zu lassen, die Anordnungen und Unterweisungen des Lehrherrn, sowie der Gesellen (Gehülfen) zu befolgen, die ihm übertragene Arbeit nach seinen Kräften fleißig und mit Geschick auszuführen, sich stets so zu betragen, wie es einem gesitteten Menschen geziemt, dem Lehrherrn weder Nachtheil noch Unannehmlichkeiten zu verschaffen, sowie sich auch der Verschwiegenheit über gewerbliche, (Kunst-) oder Familienverhältnisse zu befleißigen". Vom Lehrling wurde Gehorsam und Ergebenheit erwartet. "Wie dem Vater (Vormund) steht dem Lehrherrn das Recht auf Züchtigung zu, er darf dasselbe aber nur innerhalb der gesetzlichen Schranken ausüben"

Die Lehrzeit wurde mit der praktischen wie theoretischen Prüfung vor dem Prüfungsausschuß der Innung beendet. Dazu mußte der angehende Geselle ein Gesellenstück anfertigen, wie er bereits während der Lehrzeit Arbeitsproben über sein Können vorzeigen mußte. Mit der "Freisprechung" durch die Innung hatte der Lehrling die Befähigung als "Geselle" erlangt. Während die Freisprechungen in früheren Jahren zwar in einem feierlichen, aber doch mehr kleinen Rahmen stattfanden, bekamen sie nach 1934 mehr den Charakter einer öffentlichen Großveranstaltung. Gab der Obermeister der Innung in früheren Jahren dem "Freigesprochenen" die besten Wünsche für die weitere Zukunft mit auf den Weg und ermahnte ihn, sich über Weiterbildung und Leistung zu einem "nützlichen Glied der menschlichen Gesellschafft zu entwickeln, so gelobten nun die angehenden Gesellen, derzeit treu und ehrlich für unser Handwerk zu kämpfen... und unserem deutschen Vaterlande und seiner Fahne die unverbrüchliche Treue zu halten".

Die erste "Freisprechung" Norderneyer Lehrlinge nach Wiedergründung der Innungen fand 1950 im Beisein von Bürgermeister Ernst, Stadtdirektor Lührs, Handwerkskammerpräsident Dr. Pieper, Ortshandwerkerineister H. Bodenstab und dem Leiter der Berufsschule, Kattentidt, statt. Freigesprochen wurden 26 Lehrlinge, im Einzelnen 6 Tischler, 4 Schlachter, 3 Schneider und jeweils zwei Lehrlinge der anderen Berufsgruppen (Schlosser, Schmiede, Bau, Maler, Bäcker, Polsterer). Berufswünsche veränderten sich im Laufe der Zeit, orientierten sich u.a. an der Konjunktur und dem Ausbildungsplatzangebot. Von den 31 Lehrlingen im Jahre 1960 erhielten 10 Maurer, je 4 Schlosser und Tischler, je 3 Bäcker und Maler, 2 Friseure und je 1 Zimmerer, Elektriker, Klempner Sattler/Tapezierer und eine handwerkliche Verkäuferin den Gesellenbrief. Von den 1960 entlassenen Schülern entschlossen sich mehr als die Hälfte der Volksschüler (Hauptschüler) für einen Handwerksberuf, von den Mittelschülern nur Zwei. 1980, das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) war bereits eingeführt worden, traten von 46 Schülern noch zehn Schüler unmittelbar eine Lehre an, dazu besuchten 7 Schüler das BGJ in Norden. 1998 begannen von 52 Schulentlassenen nur noch 3 Schüler eine Ausbildung im Handwerk und 6 Schüler das BGJ.


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