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Verpflichtung der Anwärter
Jeder Feuerwehrmann-Anwärter wird nach der Grundausbildung zum Feuerwehrmann befördert. Bei dieser Beförderung muß er gleichzeitig die Verpflichtungserklärung unterschreiben und zusprechen.
Zu 2. Verpflichtung der Einwärter
Liebe Kameraden! Nach den gesetzlichen Bestimmungen und auch aufgrund der von uns beschlossenen Satzung sind die Anwärter der Wehr vom Stadtbrandmeister zu verpflichten. Wir wollen auf unsere alten Gepflogenheiten zurückgreifen und diese Verpflichtungen nach Möglichkeit in feierlicher Form vor versammelter Mannschaft durchführen. Wir können mit Freude feststellen, daß sich in letzter Zeit einige jüngere Kameraden gefunden haben, in unseren reihen der Freiwilligen Feuerwehr zu dienen. Zur Verpflichtung bitte ich.....