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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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Königliches Bade-Kommissariat

Während der Badestunden ist den Herren das Sitzen und Stehenbleiben auf dem Steindamm vor dem Damenbadestrande nicht gestattet.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Nichtbefolgung der von dem Aufsichtspersonal am Herren- und Damenstrande erteilten Anordnungen, namentlich betreffs überschreitens des durch Tonnen und rote Fähnchen abgegrenzten Badestrandes, sowie der durch Signalhorn und rote Handfahne gegebenen Warnungszeichen beim Baden, die Entziehung der Berechtigung zum weiteren Baden zur Folge hat.

Den verehrlichen Badegästen zur gefälligen Kenntnis, daß der Besuch der wöchentlich stattfindenden Tanz-R6unions nur im Abend-Gesellschaftsanzuge gestattet ist.

Vorgeschriebener Anzug für die Herren: Schwarzer Rock, helle Cravatte und Handschuhe. (Farbige Schuhe sind nicht zulässig).

Die geehrten Damen, welche am Tanze teilnehmen, werden gebeten, in Gesellschaftstoilette ohne Hut zu erscheinen.

Die nicht tanzenden Herren werden gebeten, sich nicht vor die im Saale sitzenden Damen hinzustellen.

(1903)


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