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Insel Norderney

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Die Gründung von Innungen

In anderen Gegenden Deutschlands hatten sich seit dem späten Mittelalter die Handwerker zu Gilden und Zünften zusammengeschlossen, in Ostfriesland wahrscheinlich seit Mitte des 15. Jahrhunderts. Wegen der geringen Tradition des Handwerks auf den Inseln waren Zünfte hier nicht vertreten, sondern gehörten der Zunft der benachbarten Stadt an. Die Einführung der Gewerbefreiheit im Juni 1869 führte zu einer Auflösung des Zunftwesens, was sich angesichts der zunehmenden Industrialisierung in Deutschland und der sich verändernden Wirtschaft als überholt erwies. Viele Zweige des Handwerks waren mittlerweile gegenüber der Großindustrie nicht mehr konkurrenzfähig, mußten aufgeben oder deren Zukunftsaussichten waren düster. Die zunehmende Industrialisierung und Technisierung im Produktionsgewerbe schuf aber auch neue Handwerkszweige. Damit fehlte zunächst in den nachfolgendcn Jahren eine besonders für die Ausbildung und das Prüfungswesen im Handwerk ordnende Organisation. Zum Schutz, des Handwerks, vor dem Hintergrund der tiefgreifenden gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Umschichtungen nach 1860, erließ die Reichsregierung eine Reihe von Gesetzen und förderte die Einrichtung von Innungen (1881). 1884 wurde in einer weiteren Gewerbenovelle bestimmt, dass die Befugnis zur Haltung von Lehrlingen auf die Mitglieder von Innungen beschränkt werden konnte. Ziel war die einheitliche Gestaltung und Qualifizierung der Lehrlingsausbildung. Zwei Entwürfe zu einem Handwerkergesetz (1893) hatten die Pflichtorganisation und den Befähigungsnachweis als Eckpunkte. Eine 1895 im Deutschen Reich durchgeführte Gewerbezählung ergab, dass die Hälfte aller Handwerksbetriebe auf dem flachenLande und in den Landstädten zu finden war und die Werkstätten wegen der wenig geordneten Ausbildungsverhältnisse im Nachwuchskräften überfüllt waren.

Mit denn "Gesetz betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 26. Juli 1897" wurde schießlich die Bildung von Innungen und Handwerkskammern intensiviert und nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt. Danach können "diejenigen,- welche ein Gewerbe selbständig betreiben, zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen zu einer Innung zusammentreten". "Zur Wahrung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Handwerke gleicher oder verwandter Art" konnte die höhere Verwaltungsbehörde auf einen Antrag hin auch anordnen, "daß innerhalb eines bestimmten Bezirkes sämtliche Gewerbetreibende... einer neu zu errichtenden Innung als Mitglieder anzugehören haben" (Zwangsinnung). Voraussetzung dafür ist, daß die Mehrheit aller beteiligten Handwerker dem Beitrittszwang zustimmt und u.a. die Zahl der im Bezirk vorhandenen Handwerker zur Bildung einer leistungsfähigen Innung ausreicht. Besonders letzter Punkt war füt die Bildung von Innungen auf Norderney entscheidend.

Nachdem die Mehrzahl der Norderneyer Handwerker der in Frage kommenden Berufssparten die Bildung von Zwangsinnungen beantragt hatte, wurde Gemeindevorsteher Schlüter zum Kominissar "zur Herbeiführung der Abstimmung... ob die Mehrheit der betheiligten Handwerker der Einführung des Beitrittszwanges zustimmt", ernannt. Die Äußerungen für oder gegen die Zwangsinnung konnte schriftlich wie auch mündlich innerhalb einer festgesetzten Frist im Rathaus erfolgen. Die Bekanntmachung über das Ergebnis erfolgte im "Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aurich" und in der Norderneyer Badezeitung. Die Abstimmung für die Bauhandwerker fand bereits im Februar/März 1899 statt, die der anderen Berufssparten im April des Jahres. Mit Datum vom 7. April 1899 ordnete der Regierungspräsident von Estorff nach erfolgter Abstimmung und Auslegung der Liste an, "daß zum 1. Juni 1899 eine Zwangsinnung für das Baugewerbe im Bezirke der Inselgemeinde Norderney mit dem Sitze in Norderney und dem Namen Baugewerbe-Innung zu Norderney errichtet werde." Von diesem Zeitpunkt gehörten alle Gewerbetreibenden des Bauhandwerkes dieser Innung an. Am 14. April 1899 erfolgte die Anordnung zur Bildung einer "Vereinigten Schuh- Schneider-Innung" und zum 1. Juli die Bildung einer "Sattler-, Polsterer-, Seiler- und Segelmacher-Innung", der "Vereinigten Tischler-, Schmiede- und Klempner-Innung" sowie der "Maler- und Photographen-Innung". Die am Ort ansässigen Friseure gehörten der Innung mit Sitz in Emden an, Buchbinder und Buchdrucker der Zwangsinnung in Aurich und die Schlachter der 1911 in Norden gegründeten Innung. Die zehn Norderneyer Bäckermeister, die als einzige bereits vor 1899 einen örtlichen Verband der Bäcker gegründet hatten, fassten im Oktober 1899 den Beschluß, sich der Innung in Norden anzuschließen.


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