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Insel Norderney

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Handwerkskammer

Die Novelle zur Gewerbeordnung bestimmte auch die Bildung von Handwerkskammern als selbständige Einrichtung der gewerblichen Selbstverwaltung neben den bestehenden Industrie- und Handelskammern. Als mittelbare Organe der Staatsverwaltung nahmen sie im Auftrage des Staates bestimmte öffentliche Aufgaben wahr. Die für Ostfriesland verantwortliche Handwerkskammer umfasste die Regierungsbezirke Aurich und Osnabrück. Der Sitz der Kammer war Osnabrück. Die 30 Mitglieder der Kammer wurden von den Innungen und Gewerbevereinen gewählt. Im VI. Wahlbezirk der Innungen, dem Emden und der Kreis Norden angehörten, waren die Zwangsinnungen auf Norderney mit insgesamt 7 Stimmen wahlberechtigt. Bei der am 27. November durchgeführten ersten Wahl wurde auch der Zimmermeieter Theodor Speer aus Norderney zum Mitglied der Handwerkskammer gewählt. Ab dem 1. April 1908 wurde der Kammerbezirk geteilt und für Ostfriesland eine Handwerkskammer mit Sitz in Aurich gebildet.

Die Handwerkskammer kümmerte sich besonders um die Regelung der Ausbildung und das Prüfungwesen. 1908 wurde der kleine Befähigungsnachweis eingeführt, wonach nur diejenigen Handwerker ausbilden dürfen, die für sich selbst die Befähigung dafür nachgewiesen haben, also die Meisterprüfung abgelegt haben. Bis dahin waren zur "Anleitung von Lehrlingen nur diejenigen Personen" befugt, die das 24. Lebensjahr vollendet hatten, die vorgeschriebene Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung bestanden hatten, oder fünf Jahre hindurch persönlich das Handwerk selbständig ausgeübt haben oder als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind. Den Meistertitel durfte nach dem Gesetz nur der führen, der in seinem Gewerbe die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erworben und die Meisterprüfung abgelegt hatte. Den Meistertitel wurde dem Gesellen von der Handwerkskammer nach erfolgter theoretischer Prüfung verliehen, dazu mußte auch ein Meisterstück gefertigt werden, das der Prüfungsausschuß bewertete - gestern wie heute.


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