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Maler- und Photographen - Zwangsinnung

Auf der konstituierenden Sitzung der Innung am 2. November 1899 wurden H. E. Weierts (Obermeister), Georg Meyer (stellv. Obermeister), H.C. Müller (Schriftführer), A. Herren (Kasse) und Friedrich Weierts (Beisitzer) in den Vorstand gewählt. Die Innung hatte am Tag ihrer Gründung 16 Mitglieder, deren Zahl bis Anfang 1903 auf 21 stieg. Besonders das Malerhandwerk profitierte von der günstigen Entwicklung des Fremdenverkehrs seit Anfang der 1880er Jahre. Malerarbeiten in Neubauten, Außenanstriche der meist hellen Putzbauten, die erforderliche Renovierung von Fremdenzimmern, verhieß eine gute Auftragslage. Die meisten Malermeister betrieben ihr Handwerk zumeist als Zwei-Mann-Betrieb, bei größeren Vorhaben unterstützt durch befristet beschäftigte Malergesellen vom Festland. Die Hauptbeschäftigungszeit der Maler fiel in die Monate außerhalb der Badesaison. Die tägliche Arbeitszeit im Malergewerbe betrug um die Jahrhundertwende noch 10,5 Stunden. Sie begann um 6 Uhr und endete um 19 Uhr, darin enthalten je eine halbe Frühstücks- und Vesperstunde sowie eine Mittagspause von 1,5 Stunden. Gearbeitet wurde auch sonnabends, wobei an diesem Tag auch die Auszahlung des Wochenlohns stattfand. Ein Geselle verdiente in dieser Zeit 48 Pfennige pro Stunde.

1906 wurde von der Innung eine einheitliche Lehrzeit von vier Jahren eingeführt, die nach der Schulentlassung, nach Ostern begann. Auch verständigten sich die Lehrmeister darauf, einen Lehrling, der bei einem Innungsmeister vorzeitig aus der Lehre trat oder davonlief, in Zukunft bei hiesigen Meistern nicht mehr zu beschäfligen. Zudem wurde im Protokollbuch der Innung vermerkt, "daß einige Lehrlinge, die nicht bei den Meistern in Kost und Logis sind, nicht genügend im Hause beschäftigt sind". "Der Obermeister bittet die Lehrmeister doch dafür zu sorgen, daß die Lehrlinge sich nach Feierabend im Zeichnen usw. üben."


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