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Küstenschutz | AlarmplanSturmflut-Alarmplan für Norderney (Stand November 2001)
1.1 Voralarm
Stufe 1: Alarmierung des Einsatzstabes
Stufe 2: Einrichtung von Deichbeobachtungsposten und Schließung der Strandaufgänge
Stufe 3: Besetzung der Telefon- und Funkzentrale im Rathaus sowie sonstige Einsätze
Stufe 4: Besetzung des Städt. Bauhofes
Die technischen Einsatzführer der Stadt werden benachrichtigt und finden sich beim Bauhof, Groch-Fock-Weg ein.Die Stadtkolonne wird benachrichtigt und sammelt sich beim Bauhof, Gorch-Fock-Weg.
Stufe 5: Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten der Unternehmer
Die entsprechenden Firmen werden informiert. Diese haben technisches Gerät und Fahrzeuge einsatzbereit zu halten (vollgetankt) sowie Bedienungspersonal und Fahrer bereitzustellen.
Außerdem werden die Omnibusunternehmen benachrichtigt, um evtl. Omnibusse zur Personenbeförderung bereitzustellen.
Die Tankstellen werden über den Voralarm unterrichtet mit dem Hinweis, dass eine Abgabe von Treibstoff auch bei Stromausfall möglich sein muss und dass eine Abgabe von Treibstoff an Private während des Katastrophenfalles unzulässig ist.
1.2 Alarm
Stufe 1: Alarmierung aller Organisationen und aller einsatzfähigen Personen der Insel
Im Sturmflutfall wird durch den Stadtdirektor oder seinen Vertreter im Katastrophenschutz der Alarm durch Lautsprecherdurchsagen oder Rundfunkmeldungen (z.B. Radio SWS unter der Frequenz FM 104,0 MHZ bzw. 101,3 MHZ im Kabel) ausgelöst.
Alle Organisationen und nicht organisierten einsatzfähigen Personen haben sofort die nachstehenden Bereitschaftsräume aufzusuchen.
Stufe 2: Benachrichtigung der Sammelstellen für Evakuierte
Sammelstellen für Evakuierte sind:
Grundschule, Jann-Berghaus-Straße 56
Schulzentrum, An der Mühle 2
Die für die Aufnahme vorgesehenen Gebäude werden geöffnet. Die Helfer des DRK sowie Schulleiter und Lehrkräfte der jeweiligen Schulen übernehmen die Betreuung der Evakuierten in den Aufnahmeräumen. Das gesamte Lehrpersonal hat sich im Alarmfall dort einzufinden.
Stufe 3: Bereitstellung weiterer FahrzeugeFür Einsätze - insbesondere für Evakuierungsmaßnahmen - werden auch folgende Fahrzeuge angefordert:
Stufe 4: Evakuierungsmaßnahmen
Die Benachrichtigung der zu evakuierenden Gebäude bzw. Ortsteile erfolgt durch Lautsprecherfahrzeuge, notwendigenfalls in Verbindung mit Rundfunkdurchsagen. Die Evakuierung selbst wird mit Bussen vorgenommen.
Arbeitsfähige Männer im Alter von 18 - 60 Jahren und arbeitsfähige Frauen im Alter von 18 - 40 Jahren (sofern sie nicht anderen Verpflichtungen unterliegen) sind von der Evakuierung ausgeschlossen.