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Chronik einer Insel
Insel Norderney

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Freiwillige Feuerwehr Norderney - Statuten vom 28.12.1884

schuldigungsgründe - Wegen dringender Arbeitsverhältnisse muß die Dispensation von einer Uebung oder Versammlung jedoch vorher beim Hauptmann nachgesucht werden.

In Krankheitsfällen ist die Einreichung eines ärztlichen Attestes erforderlich, falls der Vorstand solches ausdrücklich verlangen sollte.

Jeder Feuerwehrmann hat, sofern er länger als drei Tage von Norderney abwesend zu sein gedenkt, dieses vorher bei dem Hauptmann anzuzeigen.

§ 25

Bei stattgehabtem Brande sind die triftigen Entschuldigungsgründe binnen 24 Stunden nach gehabtem Dienst beim Hauptmann einzubringen.

§ 26

Dem Hauptmann und in dessen Behinderung dem Stellvertreter liegt ob:

  1. die Oberleitung aller dienstlichen wie außerdienstlichen Angelegenheiten der freiwilligen Feuerwehr;
  2. die Vertretung nach Außen;
  3. die Anberaumung von Uebungen des ganzen Corps oder einzelner Abtheilungen;
  4. die Anberaumung von Vorstands-Sitzungen und General-Versammlungen.

Freiwillige Feuerwehr Norderney - Statuten vom 28.12.1884


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