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Seite 49

1989 - 100 Jahre Stadtwerke Norderney

Am 29. Dezember 1884 beschloß der Gemeindeausschuß dem Unternehmer Carl Francke aus Bremen die Konzession zur "Anlage einer Gasanstalt und zum alleinigen Recht das Gas zur Straßenbeleuchtung zu liefern", zu erteilen. Dem Ausschuß war es dabei einerlei, ob eine Öl- oder Steinkohlen-Gasanstalt angelegt wird. Voraussetzung war aber, daß die amtliche Genehmigung dazu vorlag, wovon die Gemeinde aber ausging. Gleichzeitig wurde der Gemeindevorsteher ermächtigt, "mit Unternehmungslustigen in Verbindung zu treten". Doch es sollten noch vier Jahre vergehen, bis der Bau einer Gasanstalt vertraglich gesichert war und auch die behördliche Genehmigung dazu vorlag. Die Gründe dieser Zeitverzögerung sind nicht bekannt.

Schreiben

Noch Anfang 1889 hatte der Gemeindeausschuß, mit dem seit Februar 1888 neu eingesetzten Gemeindevorsteher Berg, den Vertragsentwurf mit der Firma Carl Francke abgelehnt, am 22. Januar 1889 wurde mit den Ausschußmitgliedern Encke, Hirsch, Raß und dem Badeinspector Hanebuth eine Kommission gebildet, die weitere Verhandlungen mit Francke führen sollte. Am 26. Januar 1889 stimmte der Ausschuß dem ausgehandelten Vertrag zu, welcher am 28. Januar 1889 vom Gemeindevorsteher und dem Fabrikbesitzer Francke unterschrieben wurde.

In dem Vertrag wurde Francke oder dessen Rechtsnachfolger zugestanden, "für Dauer von dreißig Jahren, spätestens vom 15. Juni 1889 angefangen, das ausschließliche Recht die Straßen und öffentlichen Plätze des Gemeindebezirkes Norderney zu erleuchten". In 38 Paragraphen wurden die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgesetzt.


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