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Seite 51

1989 - 100 Jahre Stadtwerke Norderney

... müssen anständige Form, gleich dem Bremer Modell, haben.

Auszüge aus dem Vertrag zwischen dem Fabrikanten Carl Francke und der Gemeinde Norderney. Unterzeichnet am 26. Januar 1889: Zwischen dem Gemeinde-Vorstand Norderney ist vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörden mit dem Fabrikanten Carl Francke zu Bremen über die Beleuchtung des Gemeindebezirks Norderney mittels Gas folgender Vertrag abgeschlossen.

§1
Der Gasanstaltsunternehmer Carl Francke zu Bremen übernimmt die Herstellung und den Betrieb einer Steinkohlen-Gasanstalt nebst Straßenrohrnetz mit Laternen und Candelabern für seine eigene Rechnung. Die Gemeinde Norderney überträgt dafür dem C. Francke oder dessen Rechtsnachfolger für die Dauer von dreißig Jahren, spätestens vom 15. Juni 1889 anfangend, das ausschließliche Recht die Straßen und öffentlichen Plätze des Gemeindebezirks Norderney zu erleuchten.

§2
Der Unternehmer hat die Straßen und Plätze des Ortes nach dem Ermessen und Angabe des Gemeinde-Vorstandes mittelst Leuchtgas aus Steinkohlen in Straßenlaternen zu beleuchten und ist verpflichtet sowohl öffentliche Gebäude als auch Privatwohnungen, welche an den mit Laternen versehenen Straßen und Plätzen liegen, auf Verlangen mit Gas zu versehen.

§ 13
Als durchschnittliche Brennzeit werden festgesetzt für

§ 14
Die Brennzeit der öffentlichen Laternen richtet sich im wesentlichen nach einem jährlich., zu erstellenden Brenn-Kalender ... Im Übrigen steht es dem Gemeindevorstand frei, für einzelne oder für alle Laternen eine Vermehrung der Brennstunden über 1200 bezw. 400 hinaus für die Laternen zu verlangen ... Dabei wird indessen bestimmt, daß wenn eine regelmäßige Nachtbeleuchtung für den Ort durch eine beschränkte Anzahl von Laternen verlangt wird, die Zeit während welcher diese Laternen brennen sollen, nicht anders bestimmt werden kann, als von 11 Uhr Abends bis zum Tagewerden.

§ 15
Jeder zur Straßenbeleuchtung bestimmte Brenner soll 140 Liter Gas in einer Stunde verbrauchen.

§ 16
Die Leuchtkraft des Gases soll bei 140 Liter Consum per Stunde gleich der Leuchtkraft von 12 Normalkerzen sein.

§18
Der Gemeindevorstand wird die Prüfungen der Lichtstärke einzelner Flammen, sowie des Gaskonsums derselben durch Sachverständige so oft als ihm gut dünkt vornehmen lassen...

§ 36
Bis zum 15. Juni 1889 ist die ganze Gasanlage fertig zu stellen, wenn nicht besondere Schwierigkeiten dem Unternehmer sich entgegenstellen.

(Ende Auszüge Vertrag)


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