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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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Weihnachtsausgabe Badekurier 1974
 
Seite 17

Die "Forschungsgemeinschaft für Meeresheilkunde", die ihre Arbeit nicht als Werbung verstanden wissen will und angesichts ihrer gesundheitspolitischen Bedeutung zweifelsfrei vom Auftrag her auch gar nicht so verstanden werden kann, macht hierzu ganz klare Aussagen in ihrer Satzung. Ausschließlicher Zweck der FGM ist die Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Meeresheilkunde durch Schaffung und Unterhaltung einer gemeinsamen Forschungsstätte für die niedersächsischen Nordseebäder. Die besondere Aufmerksamkeit der FGM ist auf die Reinerhaltung der natürlichen Heilkräfte des Meeres gerichtet.

Die Aufgaben sind hierbei die Untermauerung empirischer Beobachtungen auf dem Gebiet der Meeresheilkunde durch wissenschaftliche Untersuchungen über biologische Heilkräfte des Meeres, klimatische Verhältnisse, meteorologische Einflüsse, ortsgebundene natürliche Kurmittel und die Wirkungen dieser Faktoren auf den menschlichen Organismus sowie eine Ausnutzung der wertvollen Heilkräfte des Meeres in volksgesundheitlichem Interesse durch die Weitergabe der Forschungsergebnisse. Außerdem wird auch die Ausbildung auf dem Gebiete der Meeresheilkunde gefördert.

Verankert ist weiter in der Satzung die Gemeinnützigkeit der FGM, die seit 1965 in das Vereinsregister eingetragen ist. Sie hat ihren Sitz auf Norderney aufgrund bereits vorhandener Forschungseinrichtungen. Ihre Geschäftsstelle befindet sich im Hause des Fremdenverkehrsverbandes Nordsee-Niedersachsen-Bremen e. V. in Oldenburg. Mitglieder der "Forschungsgemeinschaft für Meeresheilkunde" können alle juristischen Personen, zum Beispiel des öffentlichen Rechts, wie Städte und Gemeinden, Träger der Bädereinrichtungen, Versicherungsträger, wissenschaftliche Vereine, gemeinnützige und andere Verbände oder Stiftungen werden. Ferner solche Einzelpersonen, die bereit sind, die Aufgaben der FGM zu fördern. Und hierzu sind vor allem die Ärzte aufgerufen.


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