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Weihnachtsausgabe Badekurier 1962
 
Seite 12

WetterwarteDie von uns empfohlenen Zeiten eignen sich also in besonderem Maße für mehr oder minder ausgesprochene "Badekuren". Diese Art des Ferienmachens erhält überhaupt eine immer wesentlichere Bedeutung, wie aus der Tatsache hervorgeht, daß solche Reisen unter bestimmten Voraussetzungen sogar in steuerlicher Hinsicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Entscheidend ist dabei allerdings, daß der Erholung- und Heilungsuchende es unternimmt, die Zwangsläufigkeit seiner Kurabsichten darzutun. Diese Voraussetzung wird dann durchweg als gegeben gewertet, wenn eine derartige Kur als Ergebnis einer ärztlich festgestellten Erkrankung zur Wiederherstellung der Gesundheit aus medizinischen Gründen unerläßlich ist. Nun halten Sozialgerichtsbarkeit und die Finanzverwaltung die Bescheinigung ausschließlich eines privaten Arztes, aus der die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer derartigen Kurreise hervorgeht, als alleinige Bestätigung grundsätzlich nicht für ausreichend. Im Regelfall wird vielmehr von den maßgebenden Stellen ein amtsärztliches Zeugnis verlangt. Vor einigen Wochen entschied jedoch ein süddeutsches Finanzgericht (sein Urteil hat allerdings noch nicht Rechtskraft erlangt), daß auf die Beibringung eines derartigen Attestes auch verzichtet werden kann, und zwar dann, wenn auch andere Gründe für die ausschließlich von einem Privatarzt bescheinigte Notwendigkeit einer Badekur auftreten. Als derartige Argumente gelten beispielsweise das Einverständnis einer Krankenkasse, einer Krankenversicherung oder einer Behörde, Zuschüsse zu einer solchen Erholungsaktion zu leisten. Auch bei Schwerbeschädigten, Genesenden, die eine schwere Erkrankung und Operation überstanden haben, und bei kinderreichen Müttern, deren Gesundheitszustand durch Erfüllung häuslicher Pflichten erheblich gemindert ist, kann im Einzelfall das Gutachten des Hausarztes genügen.

Gleich aber, ob man nun als Sommerfrischler, Freund von Frühjahrs- und Herbstkuren oder ausgesprochen Heilung- und Erholungsuchender nach Norderney kommt: es empfiehlt sich in jedem Falle, rechtzeitig Informationsmaterial über Norderney anzufordern, das Quartier auszuwählen und feste Vereinbarungen mit den Vermietern zu treffen. Auf keinen Fall ist anzuraten, ohne Zimmerbestellung die Reise nach Norderney anzutreten. Zwar steht das Verkehrsamt des Staatsbades stets zur Namhaftmachung noch verfügbarer Urlaubsquartiere zur Verfügung, und auch regelmäßig nach Ankunft eines Inselschiffes kann man hier vorsprechen. Aber häufig ist es dann nicht mehr möglich, nun auch wirklich alle Wünsche der ankommenden Gäste zu befriedigen. In besonderem Maße gilt das natürlich für die Hochsommerzeit.


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