--> https://www.norderney-chronik.de/themen/insel-stadt/presse/nbz/wbk/1966/seite_033.html

NorderneySeiten-Ende

53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

Das Jahr 1398Das Jahr 1797Das Jahr 1849Das Jahr 1862Das Jahr 1873Das Jahr 1948Das aktuelle JahrHilfe/Info

Insel/Stadt | Bilder/Prospekte | Daten/Fakten | Kunst/Kultur

Chronik der Insel | Betriebe und Einrichtungen | Insel und Küste | Insel und Stadt Historisch | Küstenschutz | Presse | Vereine

Norderneyer Badezeitung | Norderney Kurier

Seite Presse | Norderneyer Badezeitung | Sonderausgaben | Badekuriere: Frühjahrsausgaben | Sonderausgaben | Weihnachtsausgaben | 1950-1959 | 1960-1969 | 1970-1979 | 1980-1989 | 1990-1999 | 2000-2003

Seite zurückÜbersichtnächste SeiteFenster schliessen
Weihnachtsausgabe Badekurier 1966
 
Seite 33

Kleine Tips fürs neue Kurjahr

Schon in wenigen Wochen werden überall die ersten Urlaubslisten kursieren. Millionen von Menschen fassen Reisepläne. Es geht darum, noch umfassender als bisher Kraftreserven aufzutanken. Das geschieht um so besser, je mehr man vorher und während des Urlaubs Ärger vermeidet.

Viele Bahnreisen beginnen z. B. mit der Belegung des Sitzplatzes mittels einer Zeitung. Anschließend erfolgt der Abschied auf dem Bahnsteig. Wenn man zurückkommt und der Platz von einem anderen Fahrgast besetzt ist, war es nicht fair von ihm, die Zeitung beiseitezuschieben und den Platz einzunehmen. Nach den Vorschriften war der Platz jedoch durch Auflegen der Zeitung nicht reserviert.

Wenn man Glück hat, besorgt der Schaffner einem einen anderen Platz. Vielleicht auch 1. Klasse, wenn man nur 2. Klasse gelöst hat. Man darf einen 1.-Klasse-Platz mit einer 2.-Klasse-Fahrkarte einnehmen, wenn der Schaffner es genehmigt. Man muß ihn räumen, wenn ein anderer 1.-Klasse-Fahrkarteninhaber keinen Platz mehr findet.

Manche mögen sich von ihrem Hund nicht trennen. In das Abteil dürfen nur Hunde, die als Schoßhündchen bezeichnet werden können. Größere Tiere reisen im Packwagen. In Speise- und Schlafwagen darf sich überhaupt kein Tier blicken lassen.

Im Nichtraucherabteil darf auch dann nicht geraucht werden, wenn die Mitreisenden nichts dagegen hätten. Auch das Rauchen auf dem Gang des Nichtraucherwagens ist nicht erlaubt, es sei denn, man geht nur hindurch.

Wird ein Gepäckstück aus dem Abteil gestohlen, haftet die Bahn nicht. Man muß es nicht nur selbst beaufsichtigen, sondern auch dafür Sorge tragen, daß es nicht Mitreisenden etwa aus dem Gepäcknetz auf den Kopf fällt.

Am Ziel der Reise im Urlaubsquartier angekommen, haften auch nach den jetzt neu erlassenen Bestimmungen nur solche Vermieter für Schäden an den von den Gästen mitgeführten Gegenständen, die gewerbsmäßig fremde Personen zur Beherbergung aufnehmen. Alle Schäden, die in den Sachen entstehen, die der Gast mit sich führt und in die Unterkunft eingebracht werden, muß der Hausbesitzer ersetzen. Ob es eigene oder fremde Sachen sind, spielt dabei keine Rolle. Sobald das Gepäck in die Obhut des Vermieters oder dessen Personals genommen wird, müssen entstehende Schäden ersetzt werden, auch wenn es nicht zu einer Übernachtung kommt, etwa weil ein geeignetes Zimmer nicht mehr frei ist.


NBZ - Weihnachtsbadekurier 1966 Hilfe/Info Logo der Chronik © 2002-2024 H.-H. Barty Seitenanfang