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Norderneyer Badezeitung | Norderney Kurier
Sein "großer Plan", den er für die Reform des Unterrichtswesens entwickelt hatte, "die Schulen bloß von der Nation besolden zu lassen", sie dem "Staate" also zu entziehen, und auf jeden Fall das Erziehungsmonopol den Händen seiner Beamten zu entreißen, wurde nicht Wirklichkeit. Aber seine nationalpädagogische Grundidee blieb das Leitmotiv der Reformen, für die er verantwortlich war. Diese Grundidee hat er in dem Rechenschaftsbericht formuliert, den er dem König am 1. Dezember 1809 unterbreitete: "Es gibt schlechterdings gewisse Kenntnisse, die allgemein sein müssen, und noch mehr eine gewisse Bildung der Gesinnungen und des Charakters, die keinem fehlen darf. Jeder ist offenbar nur dann ein guter Handwerker, Kaufmann, Soldat und Geschäftsmann, wenn er an sich und ohne Hinsicht auf seinen Beruf ein guter, anständiger, seinem Stande nach aufgeklärter Mensch und Bürger ist. Gibt ihm der Schulunterricht, was hierzu erforderlich ist, so erwirbt er die besondere Fähigkeit seines Berufes nachher so leicht und behält immer die Freiheit, wie im Leben so oft geschieht, von einem zum anderen überzugehen." Solle die Bildung der Nation - so meint er - alle Bürger umfassen, müsse sie auf einem soliden Fundament ruhen. Die zur Führung berufene Elite indessen könne nur auf einer Universität gebildet werden, die in ihrer Organisationsform selbst schon die Voraussetzung für das Resultat schaffe, das erzielt werden solle: nicht einfach "Bürger" heranzuziehen, die den Zwecken des Staates nutzbar gemacht werden, sondern "Menschen", deren umfassende und freie Bildung dem Staat erst eine wahre, auf Freiheit und Humanität weisende Bestimmung verbürgen könne.
Mit der Berliner Universität und der Verfassung, die er der deutschen Universität überhaupt gab, schuf Wilhelm v. Humboldt das "Modell" für das Verhältnis zwischen Staat und Bildung in einer Weise, die auch heute nicht anzufechten, aber offenbar sehr schwer zu realisieren ist.