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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
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Insel Norderney

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Weihnachtsausgabe Badekurier 1970
 
Seite 16

SchlickanwendungDoch zurück zur Gegenwart. Norderney unterhält heute ganzjährig eine Vielzahl aufwendiger Kureinrichtungen, die, wie das Wellenbad z. B., unmöglich aus Eintrittsgeldern unterhalten, erneuert und ausgebaut werden können. Es ist mit der Kurtaxe auch nicht so wie mit den Steuern, die in den allgemeinen großen Topf kommen. Die Kurtaxe darf gesetzlich nur für reine Kurzwecke verwandt werden, d. h. neben dem schon erwähnten Wellenbad werden mit ihr die Kosten für das Kurhaus mit seinen Sälen, Lese-, Fernseh- und Aufenthaltsräumen bestritten. Dann gibt es das Kurmittelzentrum mit all seinen Abteilungen, die Unterhaltung und Verbesserung des großen Strandkorbbestandes, die Unterhaltung der sommerlichen Elektrobahnen und der Kleinbusse zur "Weißen Düne", die Anlagen am Strand, verschiedene Sportanlagen, die ausgedehnten Parks, die Finanzierung der Kurmusik und von Veranstaltungen. Neben sachlichen Aufwendungen steht der meist dominierende Teil der personellen Verpflichtungen. Den erheblichsten Teil des Norderneyer Kurtaxaufkommens erfordert mit 24 v. H. der allgemeine Kurbetrieb. 20 v. H. entfallen auf das, was bei den Strandbädern notwendig ist, und 15 Prozent sind der Gästeunterhaltung gewidmet. Alles in allem: ob wie hier am Strand oder rechts im Kurmittelhaus, alles erfordert seinen Preis, seine Erhaltung und Erneuerung gerade auch an der See, und deshalb muß Norderney auf Grund gesetzlicher Vorschriften, zusammen mit allen anderen ostfriesischen Inseln, schon seit jeher zur Kasse bitten, gewissermaßen im ureigensten Interesse aller Menschen, die hier Erholung und Gesundung finden wollen!

Nordbad

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