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Norderneyer Badezeitung | Norderney Kurier
Trotz aller Technisierung und harter Wirtschaftsberechnung in der Tourismus-Industrie sollte also das natürliche und, wenn man so will, auch "romantische" See-Landschaftserlebnis, das gerade heute für den größten Teil der Urlauber den Beweggrund für eine Reise an das Meer darstellt, nicht vergessen werden. Für den künftigen Wettbewerb wird es von entscheidender Bedeutung sein, daß eine Urlaubsregion, wie sie sich an der Nordseeküste (also keinesfalls nur auf Norderney) darstellt, ihre typische Atmosphäre wahrt. Die Erhaltung und Pflege der Landschaft stehen daher bei den offiziellen Norderneyer Planungen durchaus im Vordergrund. Es herrscht bei diesen Instanzen auch durchaus Einigkeit darüber, daß durch besondere Erschließungsmaßnahmen für die Erholung der besondere landschaftliche Charakter der Insel nicht verändert werden darf, eben weil - wie bewiesen - der Gast die unmittelbare Berührung mit der Natur sucht, typische Siedlungsformen und eine wenn möglich der Landschaft angepaßte Bauweise.
Maßgebend für die bauliche Entwicklung gerade auch einer Fremdenverkehrsgemeinde ist die Bauleitplanung. Hierunter fallen die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Sie werden in eigener Verantwortung der Gemeinden aufgestellt. Bauleitpläne haben u. a. den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes zu dienen. Sie sind materielles Recht und müssen daher in einem Genehmigungsverfahren überprüft werden. In Verbindung mit der Baunutzungsordnung können gewisse Baugebiete für bestimmte Nutzungsarten, aber auch die Bauweise, die Mindestgröße der Grundstücke, die Nutzung nach Geschoßflächenzahl, sowie nach der Zahl der Vollgeschosse usw. festgelegt werden.