--> https://www.norderney-chronik.de/themen/insel-stadt/betriebe/feuerwehr/eberhardt/lg_1884-1945/seite_132.html

NorderneySeiten-Ende

53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

Das Jahr 1398Das Jahr 1797Das Jahr 1849Das Jahr 1862Das Jahr 1873Das Jahr 1948Das aktuelle JahrHilfe/Info

Insel/Stadt | Bilder/Prospekte | Daten/Fakten | Kunst/Kultur

Chronik der Insel | Betriebe und Einrichtungen | Insel und Küste | Insel und Stadt Historisch | Küstenschutz | Presse | Vereine

Bodenstab (Bau) | Fliegerhorst | Freiwillige Feuerwehr | Giftbude | Haus Ihnken, Damenpfad | Hotel Germania | Inselkirche | Kinderkurheim Arnsberg | Kurverwaltung | Norderneyer Badezeitung | Norderneyer Schulen | OLB | Postamt | Reederei Norden Frisia | Seehospiz | Stadtwerke | Tischlerei Stürenburg | Wilhelm-Augusta-Heim

Seite Betriebe und Einrichtungen | Freiwillige Feuerwehr | Chroniken von Obm a.d. Eberhardt | Löschgruppen: 1884-1945 | 1946-1980 | 1980-1998 | 1999-20xx | Jugendfeuerwehr 1992 - 20xx | Oldiegruppe 1992 - 20xx | Spielmannszug | Musikzug

Seite zurückInhaltnächste SeiteFenster schliessen
 
 
Seite 132

Löschgruppen 1884 - 1945

MartinshornSicherlich haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum die Tonfolgehörner der Polizeiwagen, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste "Martinshorn" genannt werden.

Hier ist die Antwort:
Mit einem Runderlass vom 07.05.1938 hat der "Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei und Feuerlöschpolizei" (so der offizielle Titel), ein einheitliches Warnzeichen und blaues Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der Polizei und der Feuerlöschpolizei (heute wieder Feuerwehr), eingeführt.

Martinshorn das es noch heute führt. Die Herkunft des Namens ist ganz einfach geklärt. Die Herstellerfirma hieß Martin. In dem Runderlass von 1938 liegt auch hier die Erklärung.

"Genehmigt wird hiermit das Martinhorn Nr. 2097 der Deutschen Signalinstrumentenfabrik Max B. Martin in Markneukirchen". Richtig muß das Martinshorn also Martinhorn heißen. Natürlich war auch das blaue Dauerlicht bis in jede Kleinigkeit genauestens festgelegt. Dieses Dauerlicht (Kobaltblau massiv), wurde erst mit der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 29.03. 1956 geändert. Erstiietzt schrieb der § 52 Abs. 3 erstmals "Blinklicht" vor und der § 55 Abs. 4 äderte das akustische Warnsignal. Nun hieß es: "Eine Warnvorrichtung mit einer Folge verschieden hoher Töne muss an Fahrzeugen angebracht werden, die auf Grund des " § 52 Abs. 3 Kennlicht führen." Mit dem ursprünglichen Signal haben die heutigen Warnsignale kaum noch etwas gemeinsam. Das Martinhorn Nr. 2097 aber hat alle Zeiten überlebt, es ist heute noch erhältlich und wird als besonders gut hörbar eingestuft.

Martinhorn Nr. 2097


Freiwillige Feuerwehr der Stadt Norderney Hilfe/Info Logo der Chronik © 2002-2024 H.-H. Barty Seitenanfang