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Norderneyer Badezeitung | Norderney Kurier
2) Wie vermeidet man böse Überraschungen mit dem Telefon?
Unbezahlte Fernmelderechnungen bringen Ärger, für die Post, aber besonders für den Kunden. Das ist nicht nötig. Jeder kann seine Fernmeldegebühren vom eigenen Girokonto beim Postscheckamt, bei seiner Bank oder Sparkasse abbuchen lassen. Auch eine "Akonto-Zahlung" hilft, eine unliebsame Sperre zu vermeiden. Selbstverständlich kann auch eine dritte Person im Auftrage des Urlaubers bezahlen.
Heute werden nicht nur Geld oder Wertgegenstände "entwendet", auch Telefongespräche von ungesicherten Telefonen in urlaubsverlassenen Wohnungen werden gern geführt, das kann bei der nächsten Rechnung eine böse "Überraschung" geben. Das läßt sich vermelden. Für nur 15,-- DM sperrt das Fernmeldeamt auf Wunsch Ihren Telefonanschluß und schaltet ihn nach dem Urlaub wieder ein.
3) Im Urlaub will ich keine Post sehen!
Auch das ist möglich. Wer "Ferien vom Ich" machen möchte, kann am besten einem Hausbewohner, ausnahmsweise auch einen Verwandten oder Bekannten, der dann aber im selben Zustellbereich wohnen muß, eine Postvollmacht auf einem besonderen Formblatt erteilen. Ein formloser Zettel genügt nicht. Außerdem muß die Unterschrift des Postempfängers (= Vollmachtgebers) beglaubigt werden. Das geschieht am einfachsten beim Zustellpostamt, wo diese Urlaubsvollmacht hinterlegt werden muß. Eine Postvollmacht ist auch zweckmäßig, wenn Verwandten, Bekannten oder Nachbarn der Briefkastenschlüssel für die Urlaubszeit anvertraut wird und sie gebeten werden, für vorgefundenen Benachrichtigungsscheine die Sendungen beim Postamt abzuholen.
4) Sollten alle Stricke reißen, Post lagern lassen!
Ist keine der bisher geschilderten Möglichkeiten für Sie anwendbar, dann können je nach den betrieblichen und räumlichen Verhältnissen ihre Sendungen bis zur Rückkehr aus dem Urlaub beim Zustellpostamt auf Antrag lagern. Dieser Antrag muß schriftlich gestellt werden; gewöhnliche Briefsendungen ohne Nachnahme werden dann längstens einen Monat beim Postamt gelagert und zur Abholung bereitgehalten. Leider haben nicht alle Postämter ausreichend Raum für diesen Service, deshalb rechtzeitig vor Urlaubsantritt den Antrag stellen.
Ist die Urlaubspostfrage geregelt, dann kann es beruhigt in den Urlaub gehen; drum holen Sie sich rechtzeitig als Berater die Broschüre "Gute Reise" am Postschalter, damit geht's leichter. Ihre Post- und Zeitungssorgen regeln sich dann fast von selbst. Und nun: "Auch für 1980 allen Urlaubern gute Reise!"