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32. Provinzial-Feuerwehrtag vom 8. bis 10. Juni 1929
Diese umfangreiche Rolle läßt allerhand Schlüsse zu. Im Jahre 1636 wird auf Anordnung des Grafen Ulrich II. für Norderney eine Instruktion und Bestallung für die Inselvögte ausgearbeitet, die 16 Artikel hat. Es geht daraus hervor, daß der Vogt zu seiner Besoldung jährlich 12 Reichstaler aus dem Amtshause Berum empfangen und allein auf dem Eylande Wein und Bier ausschenken soll. Zu dem, was wir schon aus der "Rolle" gehört haben kommt noch hinzu, daß der Vogt alle Woche mindestens 4 mal den Strand des ganzen Eylandes mit zwei anderen eingesessenen Eyländern umreiten und umgehen soll. Weiter soll er auf Anordnung Ulrich II.: "zu unserem Besten auch zwei Fritte halten, jedoch damit zu Jagen nicht ermächtigt sein, es sei denn, daß es ihm von uns oder unserem Beamten zu unserem Besten anbepfohlen werde".
Unterm 19.11.1710 erhielt der Norder Bierbrauer Edde Uffen auf 30 Jahre das Privileg, das auf Norderney auszuschenkende Norder Bier zu liefern, weil der Inselvogt das Bier von einem anderen Norder Brauer entnommen hatte, der schlechtes Getränk lieferte. Uffen mußt sich verpflichten, ein Haus auf der Insel zu bauen, das mindestens 2.000 Gulden kostete. Im folgenden Jahre erlangte der Bäcker Aml Harcken von Norden die Erlaubnis, sich auf Norderney niederzulassen, um dort täglich frisches Brot "und die nötigen Kuchenwaren für die Insulaner, die fremden Schiffer und die reisenden Leute" zu backen.