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Insel Norderney

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Teil 2

Straßenreinigung - Teil zwei (NBZ 20.02.2014)

Das Stadtbauamt übernimmt in den 1960er-Jahren die Säuberung der Wege.

Bis etwa um 1960 kannten die Norderneyer keine Straßenreinigungsabgaben. Nur der "Gendarm" machte den Hausbesitzer zuerst mündlich darauf aufmerksam, wenn er seine Ordnungspflicht nicht nachgekommen war. Erst nach mehrmaliger Aufforderung wurde eine Ordnungsstrafe verhängt.

So sollte der neu eingebürgerte Konditormeister Jupp Fröhle (früher Cafè Fröhle) 1931 eine Strafe von drei Reichsmark und 70 Pfennig für Unkosten für seine angepachtete Konditorei, das "Kaffee Hag" (später Central-Café, heute Gosch), bezahlen. Er hatte es gegen 9.50 Uhr unterlassen, "dafür Sorge zu tragen, die Straßenteile der Wilhelmstraße ordnungsmäßig zu reinigen". Wahlweise wurde eine Haft von einem Tag festgesetzt.

Fröhle wollte es aber nicht einsehen, dass er im Unrecht war.Er nahm sich einen Rechtsanwalt aus Norden und klagte. Fröhle verlor den Prozess und musste jetzt für die Widrigkeit mehr als 50 Reichsmark bezahlen. Das war 1926. So wurden aus 3,70 Mark schnell 50 Mark. Damals viel Geld.

Mit dem Aufkommen der Zweitwohnungsbesitzer in den 1960er-Jahren wurde im Stadtrat beschlossen, eine Kehrmaschine für die Sauberhaltung der Straßen anzuschaffen. Der Grund hierzu war, dass einige Anlieger (Neu-Norderneyer) ihrer Bürgerpflicht nicht mehr nachkamen.

Auch waren Streitigkeiten zwischen den Insulaner-Anliegern und den neuen Anliegern programmiert, weil der Straßenschmutz des nicht gefegten Straßenstückes mit dem Wind auf die schon gefegte Straße wehte. Das 1948 neu gegründete Stadtbauamt unter Stadtbaumeister Gustav Carsten wurde jetzt für alle Straßenzüge auf Norderney zuständig.

Somit lag in den 1960er-Jahren auch die Straßenreinigung in den Händen des Stadtbauamtes. Es unterhielt einen eigenen Bauhof mit städtischen Handwerkern und als Führungsperson einen Vorarbeiter, der einen Meistertitel besaß. Die neue Kehrmaschine wurde dem Bauhof zugeordnet, und es wurde vom Bauamt ein Kehrplan aufgestellt.

Die Insulaner konnten sich erst schwer damit anfreunden, dass jetzt "jemand anders" seine gewohnte Bürgerpflicht ausführte. Für sie war es ein Luxus, denn sie wussten auch, dass jeder Luxus am Ende bezahlt werden musste. Und so kam es auch.

Das Bauamt machte eine Kalkulation, in der Material, Maschinen- und Lohneinsatz berechnet und auf Ratsbeschluss den Straßenanliegern auferlegt wurde. Am Anfang eines neuen Jahres konnte jeder Grundbesitzer auf seinem Grundsteuerbescheid die zusätzlichen Abgaben erkennen.

Erst nach und nach erkannte man, dass man von der Stadt eine Gegenleistung dafür bekam, für die man selbst keine Hand mehr krumm zu machen brauchte.

Die Verantwortung der Fahrbahn ging somit auch auf die Stadt über, und der Anlieger war nur noch für seinen Bürgersteig verantwortlich. Dass jede zusätzliche städtische Leistung in Zukunft auch Geld kostet, war ihnen jetzt bewusst geworden. Mittlerweile war das Gästeaufkommen größer geworden und der allgemeine Wohlstand kam ganz langsam auf der Insel zum Vorschein.

Preußische Polizeibeamte

Einer dieser preußischen Polizeibeamten, der Oberlandjäger Schweers, verpasste dem Konditormeister Jupp Fröhle 1931 ein Strafmandat.

Strafmandat Nr. 1769 vom 4. Juni 1931 für Joh. J. Fröhle.

Strafmandat Nr. 1769 vom 4. Juni 1931 für Joh. J. Fröhle.


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